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AG Dortmund, 28.06.1998 - 78 Gs 963/98 |
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Verfahrensgang
- AG Dortmund, 28.06.1998 - 78 Gs 963/98
- LG Dortmund, 28.06.1998 - KLs 76 Js 308/98
- OLG Hamm, 03.09.1998 - 2 Ws 375/98
- LG Dortmund, 21.09.1998 - KLs 76 Js 308/98
- OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98
Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren …
Der Haftbefehl des Amtsgerichts Dortmund - 78 Gs 963/98 - vom 28. Juni 1998 in der Form des Haftfortdauerbeschlusses der IV. großen Strafkammer des Landgerichts Dortmund vom 21. September 1998 wird aufgehoben.Das Amtsgericht Dortmund erließ am 28. Juni 1998 gegen den Angeklagten einen Haftbefehl (78 Gs 963/98) wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern; mit Beschluß vom selben Tage wurde dieser Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.